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特兰勃律师会计师联合事务所


Die Bewertung von Arztpraxen oder Beteiligungen nach der sogenannten "Ärztekammermethode"

Die Bewertung von Praxen erfolgt nach den Vorschlägen der Ärztekammern nach Maßgabe einer vereinfachten Bewertungsmethode, die den Besonderheiten der ärztlichen Tätigkeit und des besonderen Verhältnisses zwischen Arzt und Patient Rechnung trägt. Die "Ärztekammermethode" ist dabei im Ergebnis nicht verbindlich. Sie ist lediglich Richtschnur und Erfahrungsgrundsatz und unterstellt, daß ein Verkauf in aller Regel nach diesem Erfahrungsgrundsatz erfolgt. Gleiches gilt für eine Nachfolge- oder Beteiligungsregel. Eine Bewertung erfolgt nicht selten auch mit Rücksicht auf eine eheliche Auseinandersetzung.

Jeder Gutachter muß allerdings nach Maßgabe des Einzelfalls selbst entscheiden, welche Bewertungsmethode er im Einzelfall für geboten erhält, so daß es durchaus begründete Abweichungen oder Zuschläge zu den Feststellungen geben kann. Die Methode läßt sich vereinfacht wie folgt beschreiben:

Der Praxiswert ermittelt sich unter Berücksichtigung des sogenannten Substanzwerts der Praxis (Einzelbewertung aller Wirtschaftsgüter zum Verkehrswert) und des sogenannten "good will". Der good will entspricht nicht dem Firmen- oder Geschäftswert gewerblicher Unternehmen. Während die Ermittlung des Substanzwerts auf der Grundlage einer Inventur, der Buchhaltung, Feststellung der Marktpreise oder Preise vergleichbarer Produkte noch "relativ" einfach ist (Ausnahmen: Zahnarztpraxen, Apotheken, Röntgenpraxen), gestaltet sich die Ermittlung des good will in aller Regel doch recht schwierig.

Die allgemeine Formel lautet vereinfacht:

Um außergewöhnliche Ereignisse und Geschäftsvorfälle bereinigter Jahresumsatz der letzten drei Jahre addiert und durch 3 geteilt = Umsatz. Dieses Ergebnis x 0,3.

Von dem für diese Praxis entwickelten durchschnittlichen Jahresumsatz ist ein kalkulatorischer Arztlohn für den Praxisinhaber (Jahresgehalt eines Oberarztes nach 1 BAT brutto, verheiratet, zwei Kinder, Endstufe, ohne Mehrarbeitsvergütung) in variabler Höhe, gemessen an nachfolgenden Umsätzen abzusetzen:

Bei einer Umsatzgröße ab 25.000,-/50.000,-/100.000,-/150.000,- sind jeweils 25/50/75/100% des zugrundegelegten Gehalts abzusetzen. Ein Ansatz entfällt bei einer Umsatzgröße unter 25.000 €. Daraus ergibt sich der ideelle Wert für den Einzelfall, der noch durch Zu- und Abschläge erhöht oder aber erniedrigt werden kann. Es kommt hierbei auf die Praxis, ihre Struktur, das Geschäftsfeld, die Scheine, Lage, Ausstattung etc. an.

Die Berücksichtigung latenter Steuern ist strittig und wird von der Rechtsprechung je nach Aufgabenstellung berücksichtigt. Geht es um die eheliche Auseinandersetzung soll nach dem BGH in Familiensachen eine Steuerbelastung nur dann berücksichtigt werden, wenn diese bereits festgestellt und fällig ist. Eine äußerst fragwürdige, aber zu berücksichtigende Ausgangslage.

Bewertungsbeispiel (vereinfacht)

Substanzwert:                                  200.000,00 €

Good will: 

Jahresumsatz: 1999 = 120.000 €, 2000 = 140.000 €, 2001 = 135.000 € = 395.000 € ./. 3 = 131.666 € - 75% Oberarztgehalt = good will vor Zuschlägen/Abschlägen.

Modifizierte Ansätze gewichten noch im Rahmen der Ermittlung der Umsätze zwischen Umsätzen und Nettoertrag, wobei nur die Kosten berücksichtigt werden, die der Übernehmer tatsächlich übernehmen wird. Nicht jeder Aufwand wird vom Nachfolger als erforderlich angesehen. Umgekehrt unterschätzen die Praxisabgeber, daß eine moderne Praxis zur Sicherung des Zukunftserfolges hier und da ganz andere Kosten, dh. Investitionen erfordert.

Zuschläge ergeben sich z.B. bei erheblichem Scheinpotential. Abschläge bei zu hohem Alter des Abgebenden, wenn dem Alter nicht eine große Patientenkartei gegenübersteht, die für den Übernehmer von Wert sein kann.

Empfehlung für den Verkäufer: "Die Braut putzen".

Empfehlung für den Käufer: "Nach der geputzten Braut Ausschau halten und tunlichst auf die Ausstattung sowie Software achten.

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Weitere Informationen:

Eberhard J. Trempel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Biomedwell Büro Berlin



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