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Arzthaftung und Risikovorsorge: Das Behandlungsrisiko wächst und damit die Pflicht zur Aufklärung

RA Alexander Ahrens, Berlin: Immer öfter müssen sich Ärzte und Kliniken mit der eigenen Haftung aus Anlass einer fehlgeschlagenen Operation auseinandersetzen. Wir stehen vor einer Prozeß- und Haftungslawine mit ungewissem Ausgang. Die Praxis vor allem in den Bereichen Schönheitschirurgie (Silikonimplantation, Augen- und Nasenverschönerung etc.) und OP ist mit Rücksicht auf die Ergebnisse der Operation und die manchmal auch enttäuschten Erwartungen der Patienten stark von Problemen geprägt, die schon im Rahmen der Aufklärung hätten gelöst werden können. Ärzte und Patienten überschauen das Risiko der mangelhaften oder unzureichenden Aufklärung selten. Oft will man sich mit der Möglichkeit eines Fehlschlages gar nicht erst auseinandersetzen. Hinzu kommt die Erfahrung, dass nicht jeder Mensch auf einen Eingriff in gleicher Weise reagiert und der Grund für die Abwehrreaktion mit allgemeinen Methoden nicht einwandfrei zu ermitteln ist. Gerade bei Implantaten und neuen Stoffen zeigen sich immer wieder Körperreaktionen, die für den Patienten schwerzhaft und nachteilig, aber auch bei größter Sorgfalt nicht unbedingt vorhersehbar sind oder waren. 

Es geht dann um die Frage, ob auch über das spezifische Risiko aufgeklärt werden mußte und wenn ja, ob diese Aufklärung umfassend, rechtzeitig und zweifelsfrei erfolgt ist. 

Problemfelder:

  • Schönheitsoperationen, Chirurgie, Silikonimplantation
  • Krebstherapien
  • HIV-Behandlung
  • Pilzerkrankungen und Infektionen
  • "Grippe" statt "Malaria": Fehldiagnosen
  • Allergien und Abwehrreaktionen

Zur Risikovorsorge und Schadensbegrenzung gehört es, sich umfassend auch mit der Frage zu beschäftigen, was ein negatives Ergebnis der Therapie bewirken kann. 

Alexander Ahrens, Burggrafenstr. 3, 10777 Berlin, Tel. 030-2124860, Fax. 2185432, eMail: info@trempel.de 

 


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