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Arzthaftung und Risikovorsorge: Das
Behandlungsrisiko wächst und damit die Pflicht zur Aufklärung
RA
Alexander Ahrens, Berlin: Immer öfter müssen sich Ärzte und
Kliniken mit der eigenen Haftung aus Anlass einer fehlgeschlagenen
Operation auseinandersetzen. Wir stehen vor einer Prozeß- und
Haftungslawine mit ungewissem Ausgang. Die Praxis vor allem in den
Bereichen Schönheitschirurgie (Silikonimplantation, Augen- und
Nasenverschönerung etc.) und OP ist mit Rücksicht auf die
Ergebnisse der Operation und die manchmal auch enttäuschten
Erwartungen der Patienten stark von Problemen geprägt, die schon im
Rahmen der Aufklärung hätten gelöst werden können. Ärzte und
Patienten überschauen das Risiko der mangelhaften oder
unzureichenden Aufklärung selten. Oft will man sich mit der
Möglichkeit eines Fehlschlages gar nicht erst auseinandersetzen.
Hinzu kommt die Erfahrung, dass nicht jeder Mensch auf einen
Eingriff in gleicher Weise reagiert und der Grund für die
Abwehrreaktion mit allgemeinen Methoden nicht einwandfrei zu
ermitteln ist. Gerade bei Implantaten und neuen Stoffen zeigen sich
immer wieder Körperreaktionen, die für den Patienten schwerzhaft
und nachteilig, aber auch bei größter Sorgfalt nicht unbedingt
vorhersehbar sind oder waren.
Es geht dann um die Frage, ob auch über das spezifische Risiko
aufgeklärt werden mußte und wenn ja, ob diese Aufklärung
umfassend, rechtzeitig und zweifelsfrei erfolgt ist.
Problemfelder:
- Schönheitsoperationen, Chirurgie, Silikonimplantation
- Krebstherapien
- HIV-Behandlung
- Pilzerkrankungen und Infektionen
- "Grippe" statt "Malaria": Fehldiagnosen
- Allergien und Abwehrreaktionen
Zur Risikovorsorge und Schadensbegrenzung gehört es, sich
umfassend auch mit der Frage zu beschäftigen, was ein negatives
Ergebnis der Therapie bewirken kann. Alexander Ahrens,
Burggrafenstr. 3, 10777 Berlin, Tel. 030-2124860, Fax. 2185432, eMail:
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