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Bewertung von Praxen, Anteilen oder Unternehmen

Die Bewertung von Praxen oder Beteiligungen gehört in die Hände von Spezialisten, wenn man sich einen genauen Überblick über die wirkliche Lage der Praxis verschaffen oder die Grundlagen für den Praxiskauf, die Auseinandersetzung oder aber die Praxisnachfolge ermitteln möchte. Bedauerlicherweise sind nicht alle Experten wirkliche Experten.

Ein Gutachten, welches sich allein auf die Bewertungskriterien des jeweiligen Gutachters stützt, ist kein Gutachten. Nach der Rechtsprechung obliegt es mangels Vergleichbarkeit zwar in aller Regel die für die spezifische Beurteilung maßgeblichen Bewertungskriterien zu erarbeiten. Es kommt für die Diskussion unter den Beteiligten aber darauf an, dass alle denkbaren Aspekte berücksichtigt werden. Immer wieder müssen wir feststellen, dass "die Spezialisten" sich dabei nicht gerade herausheben. Bei Kosten zwischen 5.000 und 40.000 € + Umsatzsteuer je nach Umfang, Gegenstand und Ziel eines Gutachtens kann man erwarten, dass folgende Methoden berücksichtigt werden:

Eine Stellungnahme der Kassenärztlichen Vereinigung ist ebenso zu berücksichtigen wie der Fachgruppenvergleich.

Obwohl es nie einen objektiven oder wirklichen Wert geben wird und der Preis für eine Praxis aufgrund der Marktlage nicht immer auch dem Verkehrswert entsprechen muß, müssen die Parameter bekannt und ermittelt sein, damit eine sachgerechte Klärung der Wertfrage möglich ist. 

Wir regen folgende Herangehensweise an:

Gemeinsame Feststellung des gesamten Anlage- und Umlaufvermögens nach

  • Anschaffungswert 

  • Abschreibungen bisher

  • Wiederbeschaffungsaufwand (Die Geräte werden meist preiswerter, nicht teurer)

  • Verkaufswert (wenn es einen Markt für das Produkt gibt)

Aus dem Durchschnitt der Schätzung kann schon einmal auf den Wert geschlossen werden, den die Beteiligten zugrunde legen.

Aus den bereinigten Ergebnissen der Vergangenheit wird auf den Zukunftserfolg geschlossen, der dann noch zu kapitalisieren ist, wobei sich die Kapitalisierung am sogenannten Basiszinssatz orientiert, der um Zu- und Abschläge erhöht oder gesenkt wird.

Der zusätzlich zu ermittelnde "Goodwill" ergibt sich je nach Methode aus dem vorgenannten Wert unter Abzug eines fiktiven Oberarztgehalts, wobei je nach Umsatz prozentuale Abschläge denkbar sind.

Sie erkennen schon, dass es auf einen Fachmann ankommt, wenn es um die Details geht, denn die Feststellung und Berechnung des Praxiswerts anhand der Parameter ist schon etwas kompliziert. Umsatz und Ertrag sind dabei auch noch in ein sachgerechtes Verhältnis zu setzen, was die Sache weiter erschwert.

Wir empfehlen natürlich uns für die Bewertung. Im übrigen wenden Sie sich an die Kammern und Berufsverbände, die hoffentlich auch in Ihrer Region eine Empfehlung aussprechen können. Qualifizierte Fach- und Rechtsanwälte, der eine oder andere Steuerberater und natürlich vereidigte Buchprüfer und Wirtschaftsprüfer stehen Ihnen als geborene Gutachter jederzeit zur Verfügung. Einige Marktkenntnis sollte aber jeder Gutachter haben, denn der Markt bestimmt im Ergebnis, was verwertbar ist und was nicht.

Eine Praxis im Bereich der Heilberufe läßt sich nie anhand einfacher Zahlenspiele bewerten. Es kommt darauf an, die in der Praxis liegenden Potenziale mit Rücksicht auf die Patienten, die Qualifikation der Ärzte, Therapeuten und Träger sowie deren spezifisches Leistungsangebot zu bewerten, wobei die folgenden Faktoren von ganz erheblicher Bedeutung sind:

  • Lage und Ausstattung 

  • Stand der Technik

  • Personal

  • Leistungsangebot

  • Vernetzung (Kliniken, Zuweisung etc.)

  • Anteil Privatpatienten

  • Fallzahlen / Scheine

  • Punktwertung und Entwicklung

  • Kosten und Aufwendungen

  • Ruf und Name der Praxis

Ein Gutachter sollte die Eigenarten des Berufsstands kennen und die Wünsche und Vorstellungen der Beteiligten berücksichtigen. Allerdings hilft manchmal auch etwas Betriebsblindheit weiter, denn nicht selten haben Praxisinhaber keine wirkliche Vorstellung von dem was für eine Bewertung wichtig ist.

Weitere Infos sind hier erhältlich .....


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