Bewertung von Praxen, Anteilen oder
Unternehmen
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Die Bewertung von Praxen oder
Beteiligungen gehört in die Hände von Spezialisten, wenn man sich
einen genauen Überblick über die wirkliche Lage der Praxis
verschaffen oder die Grundlagen für den Praxiskauf, die
Auseinandersetzung oder aber die Praxisnachfolge ermitteln möchte.
Bedauerlicherweise sind nicht alle Experten wirkliche Experten. Ein
Gutachten, welches sich allein auf die Bewertungskriterien des
jeweiligen Gutachters stützt, ist kein Gutachten. Nach der
Rechtsprechung obliegt es mangels Vergleichbarkeit zwar in aller
Regel die für die spezifische Beurteilung maßgeblichen
Bewertungskriterien zu erarbeiten. Es kommt für die Diskussion
unter den Beteiligten aber darauf an, dass alle denkbaren Aspekte
berücksichtigt werden. Immer wieder müssen wir feststellen, dass
"die Spezialisten" sich dabei nicht gerade herausheben.
Bei Kosten zwischen 5.000 und 40.000 € + Umsatzsteuer je nach
Umfang, Gegenstand und Ziel eines Gutachtens kann man erwarten, dass
folgende Methoden berücksichtigt werden:
Eine Stellungnahme der Kassenärztlichen
Vereinigung ist ebenso zu berücksichtigen wie der
Fachgruppenvergleich.
Obwohl es nie einen objektiven
oder wirklichen Wert geben wird und der Preis für eine
Praxis aufgrund der Marktlage nicht immer auch dem Verkehrswert
entsprechen muß, müssen die Parameter bekannt und ermittelt sein,
damit eine sachgerechte Klärung der Wertfrage möglich ist.
Wir regen folgende Herangehensweise an:
Gemeinsame Feststellung des gesamten
Anlage- und Umlaufvermögens nach
-
Anschaffungswert
-
Abschreibungen bisher
-
Wiederbeschaffungsaufwand (Die
Geräte werden meist preiswerter, nicht teurer)
-
Verkaufswert (wenn es einen Markt
für das Produkt gibt)
Aus dem Durchschnitt der Schätzung kann
schon einmal auf den Wert geschlossen werden, den die Beteiligten
zugrunde legen.
Aus den bereinigten Ergebnissen der
Vergangenheit wird auf den Zukunftserfolg geschlossen, der dann noch
zu kapitalisieren ist, wobei sich die Kapitalisierung am sogenannten
Basiszinssatz orientiert, der um Zu- und Abschläge erhöht oder
gesenkt wird.
Der zusätzlich zu ermittelnde
"Goodwill" ergibt sich je nach Methode aus dem
vorgenannten Wert unter Abzug eines fiktiven Oberarztgehalts, wobei
je nach Umsatz prozentuale Abschläge denkbar sind.
Sie erkennen schon, dass es auf einen
Fachmann ankommt, wenn es um die Details geht, denn die Feststellung
und Berechnung des Praxiswerts anhand der Parameter ist schon etwas
kompliziert. Umsatz und Ertrag sind dabei auch noch in ein
sachgerechtes Verhältnis zu setzen, was die Sache weiter erschwert.
Wir empfehlen natürlich uns für die
Bewertung. Im übrigen wenden Sie sich an die Kammern und
Berufsverbände, die hoffentlich auch in Ihrer Region eine
Empfehlung aussprechen können. Qualifizierte Fach- und
Rechtsanwälte, der eine oder andere Steuerberater und natürlich
vereidigte Buchprüfer und Wirtschaftsprüfer stehen Ihnen als
geborene Gutachter jederzeit zur Verfügung. Einige Marktkenntnis
sollte aber jeder Gutachter haben, denn der Markt bestimmt im
Ergebnis, was verwertbar ist und was nicht.
Eine Praxis im Bereich der Heilberufe
läßt sich nie anhand einfacher Zahlenspiele bewerten. Es kommt
darauf an, die in der Praxis liegenden Potenziale mit Rücksicht auf
die Patienten, die Qualifikation der Ärzte, Therapeuten und Träger
sowie deren spezifisches Leistungsangebot zu bewerten, wobei die
folgenden Faktoren von ganz erheblicher Bedeutung sind:
Ein Gutachter sollte die Eigenarten des
Berufsstands kennen und die Wünsche und Vorstellungen der
Beteiligten berücksichtigen. Allerdings hilft manchmal auch etwas
Betriebsblindheit weiter, denn nicht selten haben Praxisinhaber
keine wirkliche Vorstellung von dem was für eine Bewertung wichtig
ist.
Weitere
Infos sind hier erhältlich ..... |