Insolvenzvermeidung und Krisenmanagement in der ärztlichen
Praxis – Wie der „Runde Tisch“ helfen kann
von RA
Eberhard J. Trempel (Fachanwalt für Steuerrecht), Berlin
Die Stichworte Vermögensgefährdung,
Insolvenzgefahr, drohender Vermögensverfall und Existenzangst sind
auf dem Hintergrund der scheinbar immer maroder werdenden
Finanzierung des Gesundheitswesens zunehmend für viele Ärzte von
erheblicher praktischer Bedeutung. Insolvenzen, Praxisaufgaben und
Zusammenbrüche sind nicht mehr ungewöhnlich und überschuldete Ärzte,
die auch noch ihr Privatvermögen verlieren immer häufiger
anzutreffen. Angehörigen der anderen freien Berufe geht es dabei
nicht besser. Was tun also, wenn es eng wird, vor allem wenn die
Banken den eigenen Spielraum einengen ?
Eine Antwort kann in der Beratung oder
der Nutzung des Sanierungsinstrumentariums des von den
Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern sowie der
Deutschen Ausgleichsbank (DtA) getragenen „Runden Tisches“
liegen.
Der Autor ist ein „Moderator“ des
sogenannten bundesweit eingerichteten „Runden Tisches“, der auf
Antrag eines betroffenen Unternehmers in Krisenzeiten zur Abwendung
der Insolvenz einberufen werden kann. Ansprechpartner sind die örtlichen
Kammern. Finanziert wird er Runde Tisch aus Mitteln des Bundes, die
über die DtA abgerufen werden können sowie einem Deckungs-Beitrag
der betroffenen Unternehmen. Die Moderatoren werden ehrenamtlich
bestellt und sollen vor allem die betriebswirtschaftlichen
Grundlagen eines Betriebes analysieren und einen Sanierungsvorschlag
erarbeiten. Er berichtet über seine Erfahrungen im medizinischen
Bereich.
Der
Auftrag überraschte mich. Selten nutzen Freiberufler das in der
gewerblichen Wirtschaft geschätzte Instrument des „Runden
Tisches“ zur Existenzsicherung in Krisenzeiten. Doch Krisenzeiten
sind auch bei Freiberuflern heute angesagt. Die Kammern der freien
Berufe halten sich mit Hilfestellungen gegenüber ihren Mitgliedern
in Krisenzeiten aus unverständlichen Gründen sehr zurück. Bekannt
ist oftmals nicht einmal die Institution und der Ansatz des
„Runden Tisches“, die bundesweit von einer Vielzahl erfahrener
Berater zu einer Erfolgsstory wurde. Der Begriff der Für- und
Vorsorge in den Angelegenheiten der freien Berufe muß scheinbar
noch definiert werden. Der „Runde Tisch“ bringt alle von einer
Krise Betroffenen über den Moderator an den Tisch, um nach Analyse
der Ursachen der Krise im Interesse des Arbeitsplätze und
Existenzerhalts einen Sanierungsvorschlag zu vereinbaren.
Die
Ausgangslage war denkbar ungünstig und es schien, dass es schon 5
nach 12 war. Nach bereits zwei Jahren vergeblicher „Sanierungsbemühungen“
der altvertauten Steuerberater, ergänzenden und unvorstellbar
untauglichen Betreuungsversuchen gut bezahlter „Spezialisten“
ohne ganzheitlichen Beratungsansatz waren Praxis und Inhaber fast
zahlungsunfähig, überschuldet und rund 20 Arbeitsplätze waren gefährdet.
Die
Bank war nicht mehr bereit den laufenden Geschäftsbetrieb zu
finanzieren und drohte nicht nur mit der Kündigung der Kredite
sondern mit der vollständigen Einziehung aller Ansprüche gegenüber
der KV, die sämtlichst abgetreten waren. Der laufende Betrieb der
Praxis erzielte aufgrund sinkender Punktwerte, gedeckelter Honorare
und steigender Kosten keinerlei positive Einkünfte mehr. Rücklagen
für notwendige Ersatzbeschaffungen im Gerätebereich gab es nicht.
Die privaten Eigenheim-Immobilien waren voll belastet und auf dem
Hintergrund der Bankdrohung direkte Entnahmen gar nicht mehr möglich.
Der
angesammelte Berg der Gesamtverbindlichkeiten machte stattliche 3,5
Mio. DM aus. Ein Blick in das im letzten Halbjahr nur noch unvollständige
Buchwerk ergab die nüchterne Erkenntnis, dass die letzten 12 Monate
im wesentlichen auf Kosten der Bank und zugunsten der Spezialisten
gearbeitet wurde und die Entnahmen nicht einmal die privaten
Haushaltskosten deckten. Eine Situation also, in der die Perspektive
fast aussichtslos schien.
Die
Ursachen sind bekannt und nicht nur in dem Beispiel erdrückend:
„Sinkende Punktwerte“, „zurückgehende Erträge“ und die
Deckelung der Honorare haben schneller zu einem Umsatzeinbruch geführt
als Anpassungsmaßnahmen wie Entlassungen von Mitarbeitern etc.
griffen. Gerade bei alten Praxen mit langjährig beschäftigten
Mitarbeitern ist aufgrund der persönlichen Nähe der Betroffenen
jede Anpassung schwer. Belastet durch den Praxisalltag fehlt die
Zeit und Energie die richtige Entscheidung zur richtigen Zeit zu
treffen.
Philosophie
des Rundes Tisches ist es, unter Berücksichtigung der Interessen
aller Beteiligten (Arbeitnehmer, Inhaber, Gläubiger und Schuldner)
einen objektiven Interessenausgleich zu versuchen, um möglichst
sowohl die Praxis zu sichern als auch die Ansprüche der Gläubiger
zu optimieren. Ein jeder weiß, dass eine Insolvenz zu keinem
befriedigenden Ergebnis führt und die Befriedigungsquoten in aller
Regel bei maximal 5 % liegen. Hinzu kommt, daß die finanzierenden
Banken sich vorab befriedigen können.
Im
Gegensatz zu Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern
droht allerdings bei Ärzten nicht der Entzug der Zulassung, so dass
eine gesteuerte Insolvenz durchaus ein Gestaltungsmittel sein kann,
wenn denn die Mittel vorhanden sind rechtzeitig eine
Insolvenzplanung zu erarbeiten, die es für den Fall, dass die Gläubiger
einer außergerichtlichen Klärung und Regelung nicht zustimmen,
erlaubt, die Fortführung der Praxis unter der Kontrolle eines
Insolvenzverwalters zu versuchen.
Größte
Schwierigkeit dabei ist in aller Regel die Handhabung der an die
finanzierenden Banken abgetretenen KV-Erstattungsansprüche, die
allerdings gleichzeitig eine große Chance sind. Die an die Banken
in aller Regel im Rahmen der Finanzierung abgetretenden Ansprüche
gegenüber der KV sind nämlich nur so lange werthaltig, solange die
Praxis arbeitet. Wird der Betrieb eingestellt, so nützt der Bank
auch der Honoraranspruch wenig, da er nach der Einstellung der
Praxis ja nicht mehr existiert.
Es
ging im Beispielfall um die Frage, ob die Gläubiger (zu 80 %
diverse Banken, Lieferanten, Krankenhäuser, Arbeitnehmer, Vermieter
etc.) von einem alternativen Sanierungskonzept jenseits des
Konkurses überzeugt werden konnten.
Die
Bestandsaufnahme ergab, dass eine Gesundung der Praxis und eine Überschusserwirtschaftung
nicht kurzfristig möglich erschien.
Langfristige
Verträge mussten gekündigt oder angepasst, Lieferantenverträge geändert,
Mitarbeiter entlassen oder ihre Gehälter gekürzt werden und es war
eine Frage der Zeit, wann all diese Maßnahmen griffen, um die erste
schwarze Zahl vor dem Komma zu erwirtschaften. Die erste Bitte um
Geduld und die Aussicht auf eine Gesundung nach sechs Monaten führte
zunächst dazu, dass die Hauptgläubigerbank sämtliche Kreditverträge
kündigte und die beteiligten Ärzte in die Insolvenz entlassen
wollte.
Auf
dem Hintergrund der langen und vor allem nicht erfolgreichen Bemühungsversuche
der diversen Berater, deren Beitrag keine positive Wende erbracht
hatte, wollte die Bank nicht weiter abwarten und sich auf die
ungewisse Zukunft vertrösten lassen.
Die
Gründe dieser Entscheidung ist durchaus verständlich und ermahnen
die Betroffenen, in Krisenzeiten auf eine erfahrene externe Beratung
zurückzugreifen. Die Haltung der Bank wird noch verständlicher,
wenn man weiß, dass auch die Banken heute inzwischen größere
Abwicklungs- als Kreditabteilungen haben und generell überfordert
sind, jeden einzelnen Sanierungsversuch zu begleiten, wenn nicht
einmal absehbar ist, wann eine Sanierung einen Erfolg hervorbringt.
Auch die Abwicklung von Krediten kosten Geld.
In
dieser Situation waren Erfahrung, Geschick, Umsetzungsfähigkeit und
Überzeugungs-fähigkeit gefragt, um das „Ruder“ dennoch
herumzureißen und die nach der Kreditkündigung nunmehr zuständige
Abwicklungsabteilung der Hausbank von einem weiteren
Sanierungsversuch zu überzeugen.
Es
ist schwer einen langjährig eingeführten Praxisbetrieb von heute
auf morgen umzustellen und liebgewonnene Gewohnheiten in Frage zu
stellen. Dennoch musste rasch gehandelt und die Kostenbelastung
ermittelt werden, die maximal hinnehmbar war, um die ausreichenden
Beträge zu erwirtschaften, die den Gläubigern zu einer
Vergleichszahlung angeboten werden konnten. Eine intensive Beschäftigung
mit der Kostenstruktur und den Mitarbeitern war erforderlich.
Während
die Praxisinhaber meinten, dass im Personalbereich kein Spielraum
sei und Umgestaltungen vor allem auch nur durch die Anschaffung
einer kostspieligen EDV kompensiert werden konnten, zählten für
uns zunächst nur Erfahrungswerte. In einer Mitarbeiterversammlung
wurden sämtliche Mitarbeiter mit der Lage der Praxis und ihrer
ungewissen Zukunft konfrontiert. 20 Frauen mussten sich nicht nur
mit dem Schicksal ihrer Arbeitgeber sondern mit der eigenen Existenz
und Zukunft beschäftigen. Bei ohnehin durchschnittlichen Gehältern
war von Anfang an klar, dass der Vorschlag einer Gehaltsminderung
wenige Freunde findet und die Freisetzung von Mitarbeitern die
wahrscheinlichere Perspektive war. Aber welche Mitarbeiterin mußte
entlassen werden ? Und das noch kurz vor Weihnachten.
Die
Mitarbeiterinnen wurden daher gebeten, sich möglichst selbst
schnell um neue Arbeitsplätze zu kümmern um die Praxis zu
entlasten und das Ergebnis zu verbessern. Dabei war jeder
Beteiligten klar, dass ein Freisetzen von Kollegen gleichzeitig mit
einer höheren eigenen Beanspruchung in der Zukunft verbunden sein würde.
Und das auch noch ohne moderne Technik. Lange Zeit war keine
Investition in die EDV mehr erfolgt.
Die
erfahrungsgemäß wichtige Einbeziehung der Mitarbeiter erwies sich
wieder einmal als die entscheidende Reserve in der Krise. Zwar
wichen einige Mitarbeiterinnen auf deren Mitarbeiter in der Zukunft
festgebaut wurde vor dem Druck zurück und bemühten sich um einen
anderen Arbeitsplatz. Andere hingegen, die bisher keine aktive Rolle
in der Praxis gespielt haben, setzten Kräfte frei, die ihnen vorher
niemand zugetraut hätte.
Durch
die Umstellung des Patientenbetriebes auf eine reine Bestellpraxis
gelang es kurzfristig die Zeiten der Betreuung optimaler zu nutzen
und vor allem den Praxisbetrieb zu entspannen. Da blieb sogar Zeit für
Notfälle oder unangekündigte Patienten auch wenn es keine freien
Nachmittage mehr gab. Ein ohnehin für die Patienten kaum erklärlicher
Zustand im deutschen Gesundheitswesen.
Durch
die eigene Offenheit und Transparenz der gesamten Sanierungsbemühungen
der von der Insolvenz bedrohten Inhaber kam es im Ergebnis zu keiner
einzigen arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung, sondern zu einer
zwar traurigen aber im Ergebnis immer noch freundschaftlichen
Auseinandersetzung. Jeder gekündigten Mitarbeiterin konnte ein
Arbeitsplatz beschafft werden, denn die Qualität der
Mitarbeiterinnen war bekannt.
Die
ausscheidenden Mitarbeiterinnen bemühten sich bis zum letzten Tag
ihrer Arbeit um einen aktiven Beitrag bei der Suche nach
Optimierungsmöglichkeiten. Und die wurden gefunden.
Entgegen
allen Annahmen konnte es durch eine Verbesserung des Einkaufs, eine
nüchterne Verhandlung mit den Lieferanten und Wartungsunternehmen
gelingen, die Kostenbelastung der Praxis um teilweise über 15 % zu
senken. Auf dem Hintergrund der Ist-Zahlen der Vergangenheit und
einer sorgfältigen Finanz-, Liquiditäts- und Ergebnisplanung
gelang es, für jeden Arbeitsbereich und für jeden Kostenfaktor
eine Plangröße zu erarbeiten, die nicht nur eine positive
Zukunftsprognose erlaubte, sondern auch ein Überleben der Praxis,
wenn denn im Ergebnis die Gläubiger bereit waren, auf einen Großteil
ihrer Forderungen zu verzichten. Dabei wurde ein realistischer
Ansatz vorgeschlagen und verhandelt, der sowohl einen Teilverzicht
als auch einen Besserungsschein bei nachhaltig verbesserter
Ertragslage in der Zukunft beinhaltete.
Konfrontiert
mit den Planergebnissen zeigte vor allem die Gläubigerbank Nr. 1
Bereitschaft, die Sanierungsbemühungen zu unterstützen und einen
Sanierungsvorschlag wohlwollend zu prüfen. Ein wesentliches
Haupthindernis für die weitere Planung war die Frage in welcher
Weise sich die Punktwerte in der Zukunft entwickeln würden. Diese
wurden in den vergangenen Monaten immer problematischer.
Zugrundegelegt wurde daher die aktuelle Situation.
Im
Ergebnis wurde ein Sanierungsvorschlag erarbeitet der die
Befriedigung von 10 % der offenen Verbindlichkeiten auf der
Grundlage eines konkreten Zahlungsplanen gegen Verzicht auf 90 % der
Forderung sowie der Zahlung weiterer 15 % auf die Hauptsumme nach
Tilgung der ersten 10 % vorsah. Letzteres entsprach einem
Besserungsschein, der allein dann eingelöst werden konnten, wenn
die Praxis ihr immer noch ehrgeiziges Ziel von 10 % erreichen
wollte. Bestandteil des Vorschlages war die dramatische Herabsenkung
der Entnahmen der Inhaber, die allerdings mit 2.500,00 € pro Monat
Ent-nahmemöglichkeit immer noch weit mehr erhielten als bei einer
totalen Insolvenzlösung.
Innerhalb
eines Zeitraumes von drei Monaten folgten dennoch äußerst
schwierige Verhandlungen mit den Gläubigerin, von denen einige
trotz der dramatischen Situation immer noch höhere Quoten
gerichtlich durchsetzen wollten. Allein daran drohte die Zustimmung
der Mehrheit der Gläubiger zu dem Sanierungsvergleich zu scheitern.
Vor allem die früheren Steuerberater erwiesen sich dabei als größtes
Problem, obwohl doch gerade sie bei der notwendigen Umgestaltung des
Betriebsabläufe nicht die ihnen zukommende Rolle übernahmen.
Im
Ergebnis stimmten alle Gläubiger einer modifizierten Vereinbarung
zu, wonach sogar eine unterschiedliche Behandlung einzelner Gläubiger
vereinbart wurde. Vor allem Kleingläubiger und
Sozialversicherungsträger sollten voll befriedigt werden.
Bei
einer sofortigen Zahlung ihrer Quote waren einzelne Gläubiger zu
einem höheren Verzicht bereit. Andere waren mit längeren
Tilgungsfristen einverstanden, wenn sie denn höher befriedigt
werden würden. Hier ging es in aller Regel um die Vermeidung eines
Anschlusskonkurses.
Innerhalb
eines Zeitraums von rund acht Monaten waren die wesentlichsten
Probleme der Praxis gelöst und die Grundlagen für eine wenn auch
noch lange Zeit steinige Zukunft geschaffen.
Durch
das Engagement der Inhaber und Mitarbeiter, die aktive
Kostenkontrolle im Unternehmen, die externe Überwachung des
Zahlungsverkehrs und Managements und ein sofortiges Reagieren auf
Planabweichungen konnte das Unternehmen: Arztpraxis im wesentlichen
stabilisiert werden.
Die
„private Vermögensseite“ wurde dennoch schwer beeinträchtigt.
Nur einer der Partner konnte auf dem Hintergrund geringer
Finanzierungskosten das eigene Heim vor der Zwangsversteigerung
retten. Die Entnahmen reichten zur weiteren Tilgung aus. Der andere
Partner verlor nicht nur sein Haus, sondern auch die
Lebensversicherung.
Ein
großes Problem spielt im Rahmen einer Sanierungsbemühung immer die
Frage, in welcher Weise die Lebensversicherungen von den Gläubigerbanken
verwertet werden oder nicht. Für die meisten Ärzte dürfte der
Verlust einer lange aufgebauten Lebensversicherung in den besten
Jahren zu einer entscheidenden Demotivation beitragen. Ein
demotivierter Praxisinhaber dessen einzige Perspektive die Arbeit für
die Gläubiger gegen ein geringes Entgelt ist, kann den
Sanierungserfolg gefährden und jeden Optimierungsansatz auch im
Interesse der Gläubiger beeinträchtigen. Besonderes
Verhandlungsgeschick und die Mobilisierung von möglicht „stillen
Reserven“ oder guten Vorschlägen ist in dieser Situation daher
besonders erforderlich. Nicht jeder Arzt und nicht jede Familie ist
einer Drucksituation in der Krise gewachsen. Lang verborgene
Konflikte brechen auf und nicht selten führt dauernde Existenzangst
auch zu einem Krankheitsbild, das bei Entdeckung einer
Zukunftsprognose im Wege steht. Wehe dem, der in dieser Situation
ohne persönliches Netzwerk dasteht.
Eine
Insolvenz konnte nach langen Bemühungen vermieden werden. Die
Probleme sind damit noch lange nicht aus der Welt. Schon der nächste
Geräteausfall kann neue Finanzierungsfragen aufwerfen und schon die
nächste Software-Anpassung die vorhandenen Mittel überfordern.
Externe Hilfe, Kontrolle und Steuerung des Sanierungsprozesses sind
daher auch lange Zeit weiter erforderlich. Dabei ist auch auf die
Kosten selbst zu achten. Der Anteil der Verwaltungskosten kann durch
eine Einbezie-hung von qualifizierten Mitarbeitern in der
Kostenrechnung oder Buchhaltung ebenso gemindert werden wie durch
die Beauftragung ganzheitlich tätiger Berater, die sowohl Rechts-
als auch Steuerberatung einschließlich Betriebswirtschaft anbieten.
Die
Praxis besteht heute aus einer Mannschaft, in der jeder Spieler
„den anderen“ stützt und die Patienten den Vorteil haben,
engagiert betreut zu werden. Die Gläubiger haben die Gewissheit,
das ihr Ergebnis trotz Krise und Verzicht verbessert wurde und sich
ein konzentrierter Eingriff zur rechten Zeit und zur Vermeidung
eines Insolvenzverfahrens durchaus lohnen kann. Die Erfahrung lehrt,
das nur eine rechtzeitige Inanspruchnahme externer Hilfe Erfolg
verspricht, wenn diese sich auf einen ganzheitlichen und
professionellen Erfahrungsschatz stützen kann.
„Betriebswirtschaft in der Arztpraxis“ macht mit Ergebnis
wirklich Sinn, wenn sie mit unmittelbaren Konsequenzen und Vorteilen
verbunden ist.
Rechtsanwalt
Eberhard J. Trempel
Fachanwalt
für Steuerrecht
Trempel
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